Fachbuch aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 11 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Während Millionen von Internetnutzern bei den Begriffen Napster, Kazaa oder Bittorent an den kostenlosen Download von aktuellen Musikwerken oder Kino-Blockbuster denken, grauen sich Plattenfirmen und Filmstudios davor. Egal ob Musikalben, Filme, Software, eBooks oder Bilder - dem Nutzer von Filesharing-Netzwerken steht es offen, praktisch alles auf seine Festplatte zu kopieren. Das Internet macht es möglich. Aber genauso wie es Filesharing ohne das Internet nicht gebe, so lebt das Internet immer mehr vom kopieren. Denn was sonst ist ein 'geteilter' Statusbeitrag in Facebook, oder ein 'Retweet' auf Twitter ? Um es auf den Punkt zu bringen: 'Filesharing ist in Wirklichkeit keine spezielle Anwendung im Internet, das Internet ist Filesharing.' Es darf deshalb auch nicht überraschen, wenn die Filesharing-Systeme hohen Zuspruch erfahren, obwohl die Rechtswidrigkeit oftmals bekannt sein wird. Die Nutzung von Filesharing-Netzwerken ist kein Kavaliersdelikt Einzelner, sondern kann als gesellschaftliche Entwicklung hin zu einem Bedeutungsverlust des geistigen Eigentums angesehen werden. Welche Folgen das Filesharing tatsächlich bewirkt, ist jedoch unklar. Die Rechteinhaber beklagen zwar einen Schaden in Milliardenhöhe, doch sind diese Zahlen nur mit Vorsicht zu geniessen. Aber auch in absehbarer Zeit werden die Filesharing-Netzwerke stark frequentiert sein. Insbesondere wenn man neue Möglichkeiten wie Streamingangebote durch P2P-Netzwerke berücksichtigt. Das Massenphänomen der Filesharing-Systeme wird damit weiterhin eine Bedrohung für die Rechteinhaber darstellen. Um dem Treiben von BitTorrent & Co. nicht tatenlos zu zuschauen, bedarf es einem effektiven Rechtsschutz. Das materielle Recht der Rechteinhaber ist nämlich das Eine, bewirkt aber nichts, wenn es nicht geltend gemacht werden kann. Von entscheidender Bedeutung ist dabei der vor rund 3 Jahren eingeführte Drittauskunftsanspruch nach 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UrhG, durch den die Anonymität des Internets durchbrochen wird. Es stellt dabei ein Spannungsfeld zwischen den Interessen der Beteiligten dar, welches mitentscheidend ist für die lebhafte Diskussion zu dieser Norm. Die Durchsetzung des Urheberrechts hält jedenfalls Anschluss an das Internetzeitalter. Dies erscheint nur konsequent, denn auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Dieses Buch beschäftigt sich mit Filesharing im Internet, speziell mit dem Austausch von Musikdateien. In sogenannten Tauschbörsen schliessen sich Internetznutzer mit Gleichgesinnten zu Netzwerken zusammen, um Filesharing zu betreiben, d.h. digitale Inhalte, vornehmlich Musik und Filme, über das World Wide Web zu tauschen bzw. voneinander zu kopieren. Die Teilnehmer der Netzwerke stellen dafür jeweils Dateien zur Verfügung, die sie auf ihren Computern gespeichert haben. Wer eine bestimmte Datei sucht, kann über die Tauschbörse herausfinden, wer diese hat und dann eine Verbindung mit dem Anbieter aufbauen, um sich die Datei auf den eigenen Computer zu kopieren. Diese Art der Datenübertragung bezeichnet man als Peer-to-Peer (P2P), denn sie findet direkt zwischen den beiden Teilnehmern statt, also von Nutzer zu Nutzer. Noch bis vor ein paar Jahren konnten die Musik-Tauscher ihr Treiben weitgehend unbehelligt ausleben. Inzwischen gehen aber die Musikindustrie und in deren Auftrag Staatsanwälte und Richter vermehrt gegen die Betreiber von Tauschbörsen und auch gegen deren Nutzer vor, weil die meisten der Inhalte dieser Tauschnetzwerke urheberrechtlich geschützt sind und als Raubkopien in Umlauf geraten. Über Filesharing und digitale Musikpiraterie wird momentan heftig debattiert, aber über die Piraten selbst wenig bekannt. Welche Motive bewegen sie zur Nutzung von Tauschbörsen, ausser der offensichtlichen Kostenersparnis? Warum sind so viele bereit, ihre Musik im Internet für andere anzubieten, obwohl sie keinen ökonomischen Nutzen daraus ziehen können? Wie reagieren sie auf die zunehmende Gefahr, rechtlich belangt zu werden? Welche Rolle spielen ethische Überlegungen? Die vorliegende Studie will versuchen, einen Beitrag zur Schliessung dieser Wissenslücke zu leisten und Einblicke in die Motive, Einstellungen und das konkrete Download- und Angebotsverhalten der Nutzer von Tauschbörsen 2006 in Deutschland zu geben. Ausserdem wird eine Typologisierung vorgenommen, um herauszufinden, ob es einzelne Gruppen von Nutzern gibt, die sich im Hinblick auf diese Faktoren voneinander unterscheiden. Zur Datenerhebung wurde eine explorative Internetbefragung durchgeführt. Diese konzentrierte sich auf das Herunterladen von Musikdateien, denn diese machen einen sehr grossen Teil der Inhalte von Tauschbörsen aus und haben in Hinsicht auf die ökonomischen Auswirkungen die grösste Relevanz.
Magisterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1.5, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung), 159 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Buch beschäftigt sich mit Filesharing im Internet, speziell mit dem Austausch von Musikdateien. In sogenannten Tauschbörsen schließen sich Internetnutzer mit Gleichgesinnten zu Netzwerken zusammen, um Filesharing zu betreiben, d.h. digitale Inhalte, vornehmlich Musik und Filme, über das World Wide Web zu tauschen bzw. voneinander zu kopieren. Die Teilnehmer der Netzwerke stellen dafür jeweils Dateien zur Verfügung, die sie auf ihren Computern gespeichert haben. Wer eine bestimmte Datei sucht, kann über die Tauschbörse herausfinden, wer diese hat und dann eine Verbindung mit dem Anbieter aufbauen, um sich die Datei auf den eigenen Computer zu kopieren. Diese Art der Datenübertragung bezeichnet man als Peer-to-Peer (P2P), denn sie findet direkt zwischen den beiden Teilnehmern statt, also von Nutzer zu Nutzer. Noch bis vor ein paar Jahren konnten die Musik-Tauscher ihr Treiben weitgehend unbehelligt ausleben. Inzwischen gehen aber die Musikindustrie und in deren Auftrag Staatsanwälte und Richter vermehrt gegen die Betreiber von Tauschbörsen und auch gegen deren Nutzer vor, weil die meisten der Inhalte dieser Tauschnetzwerke urheberrechtlich geschützt sind und als Raubkopien in Umlauf geraten. Über Filesharing und digitale Musikpiraterie wird momentan heftig debattiert, aber über die Piraten selbst ist wenig bekannt. Welche Motive bewegen sie zur Nutzung von Tauschbörsen, außer der offensichtlichen Kostenersparnis? Warum sind so viele bereit, ihre Musik im Internet für andere anzubieten, obwohl sie keinen ökonomischen Nutzen daraus ziehen können? Wie reagieren sie auf die zunehmende Gefahr, rechtlich belangt zu werden? Welche Rolle spielen ethische Überlegungen? Die vorliegende Studie will versuchen, einen Beitrag zur Schließung dieser Wissenslücke zu leisten und Einblicke in die Motive, Einstellungen und das konkrete Download- und Angebotsverhalten der Nutzer von Tauschbörsen 2006 in Deutschland zu geben. Außerdem wird eine Typologisierung vorgenommen, um herauszufinden, ob es einzelne Gruppen von Nutzern gibt, die sich im Hinblick auf diese Faktoren voneinander unterscheiden. Zur Datenerhebung wurde eine explorative Internetbefragung durchgeführt. Diese konzentrierte sich auf das Herunterladen von Musikdateien, denn diese machen einen sehr großen Teil der Inhalte von Tauschbörsen aus und haben in Hinsicht auf die ökonomischen Auswirkungen die größte Relevanz.
Dieses Buch beschäftigt sich mit Filesharing im Internet, speziell mit dem Austausch von Musikdateien. In sogenannten Tauschbörsen schließen sich Internetznutzer mit Gleichgesinnten zu Netzwerken zusammen, um Filesharing zu betreiben, d.h. digitale Inhalte, vornehmlich Musik und Filme, über das World Wide Web zu tauschen bzw. voneinander zu kopieren. Die Teilnehmer der Netzwerke stellen dafür jeweils Dateien zur Verfügung, die sie auf ihren Computern gespeichert haben. Wer eine bestimmte Datei sucht, kann über die Tauschbörse herausfinden, wer diese hat und dann eine Verbindung mit dem Anbieter aufbauen, um sich die Datei auf den eigenen Computer zu kopieren. Diese Art der Datenübertragung bezeichnet man als Peer-to-Peer (P2P), denn sie findet direkt zwischen den beiden Teilnehmern statt, also von Nutzer zu Nutzer. Noch bis vor ein paar Jahren konnten die Musik-Tauscher ihr Treiben weitgehend unbehelligt ausleben. Inzwischen gehen aber die Musikindustrie und in deren Auftrag Staatsanwälte und Richter vermehrt gegen die Betreiber von Tauschbörsen und auch gegen deren Nutzer vor, weil die meisten der Inhalte dieser Tauschnetzwerke urheberrechtlich geschützt sind und als Raubkopien in Umlauf geraten. Über Filesharing und digitale Musikpiraterie wird momentan heftig debattiert, aber über die Piraten selbst wenig bekannt. Welche Motive bewegen sie zur Nutzung von Tauschbörsen, außer der offensichtlichen Kostenersparnis? Warum sind so viele bereit, ihre Musik im Internet für andere anzubieten, obwohl sie keinen ökonomischen Nutzen daraus ziehen können? Wie reagieren sie auf die zunehmende Gefahr, rechtlich belangt zu werden? Welche Rolle spielen ethische Überlegungen? Die vorliegende Studie will versuchen, einen Beitrag zur Schließung dieser Wissenslücke zu leisten und Einblicke in die Motive, Einstellungen und das konkrete Download- und Angebotsverhalten der Nutzer von Tauschbörsen 2006 in Deutschland zu geben. Außerdem wird eine Typologisierung vorgenommen, um herauszufinden, ob es einzelne Gruppen von Nutzern gibt, die sich im Hinblick auf diese Faktoren voneinander unterscheiden. Zur Datenerhebung wurde eine explorative Internetbefragung durchgeführt. Diese konzentrierte sich auf das Herunterladen von Musikdateien, denn diese machen einen sehr großen Teil der Inhalte von Tauschbörsen aus und haben in Hinsicht auf die ökonomischen Auswirkungen die größte Relevanz.
Fachbuch aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 11 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Während Millionen von Internetnutzern bei den Begriffen Napster, Kazaa oder Bittorent an den kostenlosen Download von aktuellen Musikwerken oder Kino-Blockbuster denken, grauen sich Plattenfirmen und Filmstudios davor. Egal ob Musikalben, Filme, Software, eBooks oder Bilder - dem Nutzer von Filesharing-Netzwerken steht es offen, praktisch alles auf seine Festplatte zu kopieren. Das Internet macht es möglich. Aber genauso wie es Filesharing ohne das Internet nicht gebe, so lebt das Internet immer mehr vom kopieren. Denn was sonst ist ein 'geteilter' Statusbeitrag in Facebook, oder ein 'Retweet' auf Twitter ? Um es auf den Punkt zu bringen: 'Filesharing ist in Wirklichkeit keine spezielle Anwendung im Internet, das Internet ist Filesharing.' Es darf deshalb auch nicht überraschen, wenn die Filesharing-Systeme hohen Zuspruch erfahren, obwohl die Rechtswidrigkeit oftmals bekannt sein wird. Die Nutzung von Filesharing-Netzwerken ist kein Kavaliersdelikt Einzelner, sondern kann als gesellschaftliche Entwicklung hin zu einem Bedeutungsverlust des geistigen Eigentums angesehen werden. Welche Folgen das Filesharing tatsächlich bewirkt, ist jedoch unklar. Die Rechteinhaber beklagen zwar einen Schaden in Milliardenhöhe, doch sind diese Zahlen nur mit Vorsicht zu genießen. Aber auch in absehbarer Zeit werden die Filesharing-Netzwerke stark frequentiert sein. Insbesondere wenn man neue Möglichkeiten wie Streamingangebote durch P2P-Netzwerke berücksichtigt. Das Massenphänomen der Filesharing-Systeme wird damit weiterhin eine Bedrohung für die Rechteinhaber darstellen. Um dem Treiben von BitTorrent & Co. nicht tatenlos zu zuschauen, bedarf es einem effektiven Rechtsschutz. Das materielle Recht der Rechteinhaber ist nämlich das Eine, bewirkt aber nichts, wenn es nicht geltend gemacht werden kann. Von entscheidender Bedeutung ist dabei der vor rund 3 Jahren eingeführte Drittauskunftsanspruch nach 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UrhG, durch den die Anonymität des Internets durchbrochen wird. Es stellt dabei ein Spannungsfeld zwischen den Interessen der Beteiligten dar, welches mitentscheidend ist für die lebhafte Diskussion zu dieser Norm. Die Durchsetzung des Urheberrechts hält jedenfalls Anschluss an das Internetzeitalter. Dies erscheint nur konsequent, denn auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.